Sachverständigenbüro Guido Ottmann in Wetzlar & Umgebung

06441 / 2084838

Leistungen So kann ich Ihnen weiterhelfen

Schadensgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unverzüglich ein Schadengutachten aufnehmen lassen. Zum einen zur Beweissicherung und zum anderen damit Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz, nach § 249 BGB, gegenüber der gegnerischen Versicherung gelten machen können. Nach der Rechtssprechung gehören die Kosten des Schadengutachten mit zum Schadensumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Ich erstelle Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadengutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und für eine problemlose Schadensregulierung. Zusätzlich wird eine evtl. eingetretene Wertminderung an Ihrem Kraftfahrzeug ermittelt, so dass Sie auch diese im vollem Umfang geltend machen können. Eine Besichtigung Ihres Kraftfahrzeugs erfolgt nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihrer Wahl oder bei mir vor Ort.

Folgende Daten werden im Gutachten aufgezeigt:
Reparaturkostenhöhe, Restwert, Wertminderung, -verbesserung, Wiederbeschaffungswert,
Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer.

Gebrauchtwagenprüfungen

Als Audatex-Vertragssachverständiger überprüfe Ich Ihren Gebrauchtwagen (den Sie kaufen oder verkaufen wollen) in ca. 40 Prüfpunkten durch, wozu selbstverständlich auch eine Probefahrt gehört. Zu dieser Prüfung wird Ihnen ein Audatex-Prüfprotokoll ausgehändigt.

Es empfiehlt sich, diesen Check vor dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges durchführen zu lassen.

Beweissicherung

Bei ungeklärter Rechtslage (Wer muß für den Schaden aufkommen?) empfiehlt es sich, vor der Klärung der Rechtslage bzw. vor der Behebung der Beschädigungen, das Schadensbild und die Schadenspuren von einem Sachverständigen durch textliche und bildliche Dokumentation sichern zu lassen. Hierunter fallen z. B. Reparaturmängel, verborgene Unfallschäden, Motor- und sonstige Aggregatschäden, Fahrzeugschäden bei Unfallflucht.

Psychologische Unterstützung

Unfall gebaut und nicht wissen wie man sich verhalten soll?

So geht es vielen betroffenen Personen, ich bin für solche Fälle immer für Sie erreichbar und kann Ihnen wertvolle Tips geben,
wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten.

Polizei rufen ist nicht immer notwendig, sofern keine Person zu schaden kam.
Lassen Sie sich also auch in Notsituationen unverbindlich von mir beraten.