Ich erstelle Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadengutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und für eine problemlose Schadensregulierung.
Auch an Sonn- und Feiertagen!
Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unverzüglich ein Schadengutachten aufnehmen lassen. Zum einen zur Beweissicherung und zum anderen damit Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz, nach § 249 BGB, gegenüber der gegnerischen Versicherung gelten machen können.
Eine Besichtigung Ihres Kraftfahrzeugs erfolgt nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihrer Wahl oder bei mir vor Ort.